Compliance-Leitfaden für deutsche Hotels
Unterkunftsbetriebe in Deutschland müssen drei Vorgaben beachten: KassenSichV (manipulationssichere Kassen), AVS (Meldewesen und Kurtaxe) und ab dem 1. Januar 2026 die getrennte MwSt. auf Speisen und Getränke. SabeeApp deckt alle drei ab.
Das Wichtigste im Überblick
Erste Vorgabe
Die KassenSichV (Kassensicherungsverordnung) ist eine deutsche Verordnung gegen Manipulationen an elektronischen Aufzeichnungssystemen, die seit dem 1. Januar 2020 in Kraft ist. Betriebe müssen ihre Kassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausstatten. Diese protokolliert jeden Vorgang unveränderbar, sodass Daten weder nachträglich geändert noch gelöscht werden können.
Ziel ist es, Steuerbetrug durch nicht erfasste Umsätze zu verhindern. Bei Nichteinhaltung drohen empfindliche Bußgelder.
SabeeApp PMS
Zertifizierte TSE
Finanzverwaltung
SabeeApp automatisiert die nach der KassenSichV vorgeschriebene Datenübertragung zwischen deinem PMS und der Finanzverwaltung. So werden alle Transaktionsdaten revisionssicher protokolliert – ganz ohne manuellen Aufwand für dein Team.
Zweite Anforderung
In Deutschland sind Beherbergungsbetriebe nach § 29 Bundesmeldegesetz (BMG) verpflichtet, Gästedaten bei der Ankunft zu erfassen und zu melden. Seit 2020 sind auch digitale Meldescheine zulässig, sofern sie sicher signiert werden – etwa per Zwei-Faktor-Authentifizierung oder elektronischer Ausweisprüfung.
Das Automatisierte Meldescheinverfahren (AVS) ist ein digitales System für Gäste-Check-ins, Kurtaxen-Abrechnungen und Meldungen an die statistischen Landesämter. Einige Gemeinden akzeptieren noch Papierbelege, doch AVS ersetzt diesen Aufwand durch eine automatisierte digitale Meldung samt monatlicher Nachweise.
Da nicht jedes Haus den AVS-Export benötigt, ist er im PMS standardmäßig deaktiviert. Dein Account Manager schaltet die Funktion gern für dein Haus frei.
SabeeApp erstellt den geforderten AVS-Export direkt aus deinen Reservierungsdaten. So musst du Gästedaten nie doppelt erfassen: einmal beim Check-in im PMS erfassen und als Datei gesammelt in AVS hochladen.
Dritte Anforderung
Das deutsche Steuerrecht verlangt, dass Speisen und Getränke mit unterschiedlichen MwSt.-Sätzen besteuert und auf Rechnungen separat ausgewiesen werden. F&B-Pauschalangebote mit beiden Komponenten müssen aufgeteilt werden.
SabeeApp wendet die von den deutschen Finanzbehörden anerkannte Pauschalregelung an – 70 % Speisen zu 7 % MwSt., 30 % Getränke zu 19 % MwSt. – für jede Leistung, die du für die Aufteilung markierst. Finanzberichte weisen die beiden Positionen separat aus, während operative Berichte wie die F&B-Planung die Leistung weiterhin als eine Einheit zählen.
Drei deutsche Vorschriften, drei verschiedene Behörden – und alle basieren auf denselben Gäste- und Rechnungsdaten.
Lass SabeeApp die KassenSichV-Meldungen, AVS-Exporte und die MwSt.-Aufteilung ab 2026 automatisch abwickeln.
FAQ
Eine deutsche Verordnung, nach der elektronische Registrierkassen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) gegen Manipulationen geschützt werden müssen. Sie gilt seit dem 1. Januar 2020.
Sie gilt für jeden Betrieb, der elektronische Kassensysteme nutzt – nicht nur für Hotels.
Bei Nichteinhaltung drohen finanzielle Strafen. Genaue Auskünfte zur Durchsetzung erteilt das zuständige Finanzamt.
Das Abrechnungs- und Verfahrenssystem für Meldescheine – eine digitale Plattform für Check-ins, Kurtaxen-Meldungen und statistische Übermittlungen an die Statistischen Landesämter. Es unterstützt Betriebe bei der Erfüllung der Meldepflicht nach § 29 Bundesmeldegesetz.
Nein. Da nicht jedes Haus die Funktion benötigt, ist der AVS-Export standardmäßig deaktiviert – bitte deine persönliche Ansprechperson einfach, ihn freizuschalten. Exporte umfassen Zeiträume von bis zu 7 Tagen und laden eine ZIP-Datei herunter, die du im AVS hochlädst.
Seit 2020 sind digitale Meldescheine zulässig, sofern sie sicher bestätigt werden – beispielsweise per Zwei-Faktor-Authentifizierung oder elektronischem Ausweis. Einige Gemeinden akzeptieren weiterhin Papierbelege.
Speisen werden mit 7 % und Getränke mit 19 % versteuert; beide müssen separat auf Rechnungen ausgewiesen sein. Pauschalangebote im F&B-Bereich, die Getränke enthalten, müssen deshalb aufgeteilt werden.
Über die von deutschen Finanzbehörden zugelassene Pauschalregelung: 70 % des Preises entfallen auf Speisen zu 7 % MwSt. und 30 % auf Getränke zu 19 % MwSt. SabeeApp wendet diesen Split automatisch auf entsprechend markierte Leistungen an.
Diese Seite dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetzliche Vorgaben können sich ändern; verbindliche Auskünfte erteilen die zuständigen deutschen Behörden.